Version 10 vom 21.10.2021
Information der Teilnehmerinnen und Teilnehmer/Belehrung der Mitwirkenden
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden über die notwendigen allgemeinen Schutzmaßnahmen, insbesondere Händehygiene, Abstand halten, Mundschutz sowie Husten- und Niesetikette durch Aushang und die Webseite der Gemeinde informiert.
Alle Personen, die auf Seiten der Gemeinde bei der Organisation des Gottesdienstes oder der kirchlichen Veranstaltung mitwirken, werden über diese Schutzmaßnahmen informiert und achten auf die Einhaltung durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Verantwortlicher
Verantwortlicher der Freien evangelischen Gemeinde Erfurt für das Schutzkonzept ist Pastor Raimund Puy.
Raum
Für die Gottesdienste der Freien ev. Gemeinde wird der Gottesdienstsaal genutzt, der eine Fläche von 210,30 m2 hat. Auf dieser Fläche sind Sitzplätze in kleinen Gruppen für je zwei Haushalte ausgewiesen, die alle einen Mindestabstand von 1,5 m voneinander haben. Die Höchstzahl der Besucher richtet sich nach den aktuellen Verordnungen des Freistaates Thüringen.
Einlassmanagement
Der Einlass wird durch einen Einlassdienst geregelt. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden insbesondere darauf vorbereitet, angemessen mit den Menschen umzugehen, die Einlass verlangen, obwohl die Teilnehmerobergrenze bereits erreicht ist. Personen mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung oder einer Erkältung ist der Zutritt nicht gestattet und zu verweigern. Abgewiesene werden auf alternative Möglichkeiten der Teilhabe am gottesdienstlichen Geschehen hingewiesen. Im Gottesdienstraum gibt es einen Ordnungsdienst, der auf den nötigen Abstand und das Tragen des richtigen Mund- und Nasenschutzes beim Bewegen im Gemeindehaus und beim Singen achtet: FFP2-Maske oder medizinische Maske. Wer den Anweisungen des Ordnungsdienstes nicht Folge leistet, muss den Gottesdienstraum verlassen.
Abstandsregeln
Die Stühle im Gottesdienstsaal werden so platziert, dass jeweils zwei Haushalte zusammensitzen können und dann ein Abstand von jeweils 1,5 Metern zur nächsten Sitzgruppe da ist. Die Abstandsregeln sind auch am Eingang und beim Verlassen des Veranstaltungsraumes einzuhalten.
Tragen von Mund-Nasen-Schutz
Beim Betreten des Gemeindehauses, aber auch beim Bewegen im Haus ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht, und zwar entweder einer FFP2-Maske oder einer medizinischen Maske. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Gottesdienste können ihre Masken abnehmen, wenn sie auf ihrem Stuhl Platz genommen haben. Beim Gemeindegesang ist allerdings weiter das Tragen einer Maske Pflicht.
Kontakthygiene
Es entfallen alle Handlungen, bei denen es zu Körperkontakt kommt (z.B. Händeschütteln). Die Berührung von Türen, Handläufen etc. sollte grundsätzlich vermieden werden (Türen stehen offen).
Zur Handdesinfektion stehen jeweils ein Spender im Eingangsbereich des Foyers bereit sowie in den Toilettenräumen. Die Türgriffe an den Türen zu den Toiletten und der Handlauf an der Außentreppe werden regelmäßig desinfiziert.
Toiletten
Es wird darauf hingewiesen, dass die Toiletten nur im Notfall aufgesucht werden sollen. Falls mehrere Gottesdienste an einem Sonntag stattfinden, werden die Toilettenräume zwischendurch gereinigt. Wer zur Toilette muss, soll sich vorher und nachher die Hände desinfizieren.
Kollektensammlung
Auf die Kollektensammlung in den Bankreihen wird verzichtet. Die Kollekte wird kontaktlos am Ausgang gesammelt. Es wird auf die Möglichkeit der Überweisung hingewiesen.
Belüftung
Für eine ausreichende Belüftung des Gottesdienstsaales und der anderen Veranstaltungsräume wird gesorgt. Während des Gottesdienstes sind die Oberlichter auf einer Seite ständig geöffnet. Alle 30 Minuten wird eine Stoßlüftung durchgeführt!